Der FörderProfi unterstützt bei der Förderung einer Solarthermieanlage

Solarthermie­anlage

Mit einer Solarthermieanlage lassen sich bestehende Heizsysteme optimal ergänzen oder Technologien für den Neubau kombinieren. Gut geplante solarthermische Anlagen übernehmen im Sommer vollständig die Warmwasserbereitung. Daneben können sie auch als Heizungsunterstützung eingesetzt werden. Wir erklären Ihnen hier, was Sie im Vorfeld einer Förderung für eine Solarthermie wissen sollten.

Funktionsprinzip der Solarthermie kurz erklärt

Mit der Solarthermie nutzen Sie die kostenlose Sonnenenergie. Damit kann Warmwasser bereitet werden. Ebenso ist es möglich, die Heizungsanlage zu unterstützen und einen Teil der solaren Energie zum Heizen zu nutzen. Das Grundprinzip ist einfach: Die Anlage fängt das Sonnenlicht ein und wandelt die darin enthaltene Energie in Wärme um. Damit setzen Sie auf kostenfreie und vor allem klimafreundliche Wärme. Sie leisten einen Beitrag, um der Erderwärmung entgegenzuwirken.

Hauptbestandteil der Solarthermieanlage sind die Kollektoren. Experten unterscheiden hier zwei Arten: die Flach- und die Röhrenkollektoren. Gemein ist beiden, dass sich die Kollektoren im Sonnenlicht erwärmen. Durch ihre dunkle Farbe verstärkt sich dieser Effekt. Der sogenannte Absorber nimmt die Energie der Sonne auf und gibt sie an eine Solarflüssigkeit ab. Diese leitet die Wärme über Rohre und Leitungen an die Speicher. Trinkwasser- oder Pufferspeicher sind der zweite zentrale Bestandteil einer Solarthermieanlage. Denn sie ermöglichen es, dass die solare Energie auch dann genutzt werden kann, wenn die Sonne nicht scheint – wie nachts oder bei bedecktem Himmel. Hat die Solarflüssigkeit die Wärme an die Speicher abgegeben, fließt sie wieder zurück. Der Solarkreislauf schließt sich und beginnt je nach Sonneneinstrahlung von vorn.

Förderung – Was gilt es zu beachten?

Die Solarthermie ist vor allem bei der Modernisierung optimaler Partner eines anderen Heizsystems oder sogar einer bestehenden Anlage. So lässt sich die Solarthermieanlage einzeln oder im hybriden System fördern. Möglich ist die Kombination mit einer bestehenden Gasheizung oder einer Umweltheizung wie Wärmepumpe oder Pelletheizung. Egal, wie sie zum Einsatz kommt, sind technische Voraussetzungen zu erfüllen. Diese sind von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vorgegeben.
Antragsberechtigt für die staatliche Förderung sind grundsätzlich Eigentümer, Mieter, Pächter und Contractoren. Der FörderProfi unterstützt alle antragsberechtigten Personen sowie die Fachhandwerker, die ihren Kunden das Prozedere abnehmen. Insbesondere können Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Freiberufler einen Förderantrag stellen. Das gilt ebenso für Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.

Technische Mindestanforderungen an die Anlage

Grundlegend müssen 50 Prozent der erzeugten Wärme dem Zweck der Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung oder der Kombination beider dienen. Kommt die Solarthermie in einer Hybrid-Anlage zum Einsatz, muss die Leistung mindestens 25 Prozent der Heizlast betragen.

Zu den technischen Mindestanforderungen zählt, dass eine unabhängige Prüfung beziehungsweise Zertifizierung für die Anlage nach Solar-Keymark erfolgt sein muss. Richtlinie ist hier die ISO 17025. Diese beschreibt einen jährlichen Kollektorertrag (QkOl) von mindestens 525 Kilowattstunde je Quadratmeter (kWh/m2). Daneben schreibt die BEG vor, dass eine Solarthermieanlage mit einem Funktionskontrollgerät ausgestattet ist; das heißt mit einer Solarregelung.

Nachweise
Für einen positiven Förderbescheid müssen unterschiedliche Nachweise und Unterlagen eingereicht werden. Bei der Förderung für eine Solarthermie gehören folgende dazu:

  1. Fachunternehmererklärung
  2. vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise
  3. Solar-Keymark-Zertifikat
  4. Herstellernachweise zu Geräteeigenschaften
  5. Bestätigung über Durchführung eines hydraulischen Abgleichs durch einen Fachbetrieb

Besonderheit – große Solarthermieanlagen
Handelt es sich um eine große Anlage, kann als Alternative zu der Zuschuss-Förderung eine ertragsabhängige Förderung beantragt werden. Dabei sind folgende technische Voraussetzungen relevant: Eine Bruttokollektorfläche von mindestens 20 Quadratmetern dient effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung. Das gilt bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Wichtiger Kennwert ist dabei die solare Deckungsrate. Sie sollte mindestens bei 50 Prozent liegen. Für große Anlagen muss zudem eine Systemsimulation erfolgen. Schließlich sind die solaren Erträge zu erfassen – zum Beispiel mit einem Wärmemengenzähler.

Förderhöhe und Beispielrechnung

Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt, können Sie mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent rechnen. Dies gilt für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG. Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sollte der Einbau der Solarthermieanlage eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen, wird zusätzlich ein Austauschbonus von 10% berechnet, sodass insgesamt 35% insgesamt möglich sind.. Die Prüfung auf Förderfähigkeit und das Einreichen des Förderantrags übernehmen wir.

Beispielrechnung Solarthermie*

Einfamilienhaus mit 1 WE: max. förderfähige Kosten i.H.v. 60.000€ *35% Förderung = 21.000€ Förderung

* Die maximal ausgewiesenen Kosten entsprechen einem Kostendeckel und stellen den maximal möglichen Zuschussbetrag dar.

BeispielrechnungInvestBasiszuschuss
Solarthermieanlage + Zubehör6.600,00 €Max. förderfähige Kosten * 25%
Material Einbindung in Heizkreis4.000,00 €
Einbaukosten2.400,00 €
Summe Investitionskosten13.000,00 €3.250,00 €

Wie beauftragen Sie den FörderProfi?

Prüfen Sie zunächst einfach und bequem Ihren Förderanspruch über unser Formular. Das ist kostenfrei und erfolgt in wenigen Minuten. Wir benötigen nur ein paar Angaben zum Vorhaben. Im Anschluss können Sie uns den Auftrag erteilen und wir reichen Ihren Antrag innerhalb von 48 Stunden ein. Dies gilt für alle Werktage in der Woche. Dafür benötigen wir nur ein unterzeichnetes Vollmachtsformular sowie ein Angebot zur geplanten Solarthermieanlage. Ist die Maßnahme erfolgt, stellen wir alle notwendigen Dokumente gemeinsam zusammen. Fristen und alles andere haben wir für Sie im Blick. Lehnen Sie sich zurück und erwarten Sie die Auszahlung der Förderung durch das BAFA.

Förder-Garantie sichern

Planen Sie eine Viessmann Solarthermieanlage, profitieren Sie von der Förder-Garantie. Ihr Vorteil: Sie können mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens direkt nach der Antragstellung starten. Wird der Förderantrag zurückgewiesen, erhalten Sie die zugesagte Fördersumme dennoch.

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