Bei BAFA-Anträgen seit dem 1.1.2021 ist innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Zuschusszusage die Maßnahme umzusetzen (Bewilligungszeitraum) und die erforderlichen Dokumente beim BAFA einzureichen. Bei der KfW beträgt der Bewilligungszeitraum 12 Monate. Natürlich erhalten Sie von uns rechtzeitig vor Fristablauf eine Erinnerung, sodass Ihre Zuschusszusage nicht verfällt.
Sollte absehbar werden, dass Sie mehr Zeit als bewilligt für die Umsetzung Ihrer Maßnahme benötigen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig unter Angabe der Gründe. Gerne kümmern wir uns dann für Sie um eine Fristverlängerung. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr anfällt.
Für BAFA-Anträge, die vor dem 01.01.2021 eingereicht wurden, gilt ein Bewilligungszeitraum von 12 Monaten. Bitte kontaktieren Sie uns rechtzeitig, wenn Sie eine Fristverlängerung wünschen.
Bitte beachten Sie: Die oben stehende Übersicht gilt für den bisherigen BAFA-Prozess. Wir können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, was für die Heizungsförderung bei der KfW gelten wird.