FörderSupport

Für Ihren Heizungstausch

Wir bieten Ihnen einen FörderSupport Service nach den Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2024 an. Wenn Sie uns beauftragen, erhalten Sie von uns zudem eine FörderGarantie*, die Ihnen als Fachunternehmen die größtmögliche Sicherheit verschafft!

Darum sollten Sie unseren FörderSupport nutzen

Mit der neuen BEG-Richtlinie ist die Förderantragstellung für den Heizungstausch vom BAFA zur KfW gewechselt. Mit der neuen Reform gehen auch neue Aufgaben für Sie als Fachpartner einher: Damit Ihre Kunden und Kundinnen Förderung erhalten, müssen Sie sich als Fachunternehmer bei der dena registrieren und – neben Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich nach Verfahren B – nun auch eine Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen und bei der KfW einreichen. Um den höchstmöglichen Fördersatz zu erzielen, müssen die Unterlagen fehlerfrei, vollständig sowie zeitgerecht erstellt und eingereicht sein. Das kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern im schlimmsten Fall auch die Zufriedenheit Ihrer Kund*innen, wenn der höchstmögliche Fördersatz nicht erreicht wurde.

Diesen Aufwand können Sie sich sparen! Wir reduzieren die für Sie nun anfallende Bürokratie auf ein Minimum und auch die Registrierung bei der dena ist für Sie nicht notwendig, wenn Sie uns beauftragen! Nach mehr als 6 Jahren Erfahrung sind wir Experten am Markt – bei uns profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, Expertise und Zuverlässigkeit! 

Unseren Service können Sie zudem für jeden Geräte-Hersteller nutzen.

Alles aus einer Hand

Unsere Services sind kombinierbar, so haben Sie nur einen Ansprechpartner
Egal ob FörderSupport, Hydraulischer Abgleich oder Heizlastberechnung, bei uns können Sie alles zusammen buchen. So haben Sie im gesamten Prozess ein und denselben fachkundigen Partner an Ihrer Seite.

Bürokratie Adé!

Wir reduzieren für Sie die Bürokratie auf ein Minimum
Dank unseres neuen Services, dem FörderSupport, können Sie sich auch in diesem Jahr auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, während wir Ihnen den lästigen Papierkram und die Kommunikation abnehmen. Das spart Zeit!

Digital

Von der Prüfung bis zur Beauftragung - bei uns ist alles zu 100 % digital
Die FörderPrüfung und Beauftragung des FörderProfis erfolgen bequem und unkompliziert über unsere Webseite. So sparen Sie sich neben dem Papierkram auch viel Zeit. Zudem können Sie zu jeder Zeit online in Ihrem Log-in-Bereich den aktuellen Stand Ihres Antrags einsehen.

FörderGarantie*

Wir bieten Ihnen und Ihren Kunden und Kundinnen Sicherheit durch unsere FörderGarantie*
Wenn Sie den FörderProfi nach Ihrer kostenlosen Förderprüfung beauftragen, dann sichern wir Ihnen unsere FörderGarantie* zu. Per Mail erhalten Sie von uns ein Zertifikat darüber. Wir minimieren Ihr Risiko!

Persönlich

Bei Fragen stehen wir Ihnen immer gerne zur Seite - egal ob per Mail oder telefonisch.
Bei Fragen können Sie unsere Beratungs-Hotline telefonisch oder per Mail kontaktieren. Sie erreichen in jedem Fall Expert*innen, die bereits jahrelange Erfahrung und eine hohe Fachkompetenz besitzen.

Wählen Sie das für Sie passende Paket

FörderSupport¹

279
66
netto
  • BzA-Erstellung²
  • BnD-Erstellung³
  • FörderGarantie*
  • Vertragsprüfung
  • Prüfung der Schlussrechnung
  • Prüfung der weiteren notwendigen Dokumente
  •  

FörderSupport¹ + HydroBalance

299
83
netto
  • BzA-Erstellung²
  • BnD-Erstellung³
  • FörderGarantie*
  • Vertragsprüfung
  • Prüfung der Schlussrechnung
  • Prüfung der weiteren notwendigen Dokumente
  • Tool für Heizlastberechnung & Hydraulischen Abgleich

Schon gewusst? Unsere Beratungsleistung in Form des FörderSupports (mit & ohne HydroBalance) fällt unter die Kategorie Umfeldmaßnahme. Das heißt, Ihre Kund*innen bekommen bis zu 70 % von diesen Kosten im Rahmen der staatlichen Förderung zurück!

Sie wollen mehr zum hydraulischen Abgleich erfahren oder benötigen diesen ohne Förderantrag inklusive? Schauen Sie hier vorbei.

Jetzt unverbindlich und kostenfrei Anspruch prüfen

So funktioniert's

Nachdem Sie uns online die Angaben Ihres Kunden oder Ihrer Kundin zu seiner oder ihrer geplanten Maßnahme übermittelt haben, erhalten Sie binnen weniger Minuten per E-Mail eine Aussage zu Ihrer Förderfähigkeit & -höhe.

Nach einer positiven Rückmeldung können Sie uns beauftragen. Wir erstellen für Sie die BzA und geben die entsprechende BzA ID an Ihren Kunden oder Ihre Kundin weiter. Wenn Sie eine Heizlastberechnung dazu gebucht haben, schalten wir für Sie unser entsprechendes Tool frei. Außerdem geben wir Ihnen eine FörderGarantie* auf alle Schritte, die wir für Sie im Rahmen des entsprechenden Antrags übernehmen.

Ihr Kunde oder Ihre Kundin kann nun mit der BzA ID den Förderantrag bei der KfW stellen.

Während Sie sich um die Installation des Wärmeträgers und die Einstellung des hydraulischen Abgleichs kümmern, erledigen wir alles Weitere. Das heißt wir prüfen für Sie die Fachunternehmererklärung inkl. hydraulischen Abgleich, prüfen die Rechnungen aller Beteiligten, führen diese zusammen und erstellen die BnD, wonach wir dir BnD ID erneut an Ihren Kunden oder Ihre Kundin versenden.

Abschließend muss Ihr Kunde oder Ihre Kundin nur noch mit der BnD ID seine oder ihre Auszahlung bei der KfW beantragen.

Dokumente zum Download

Webinar-Aufzeichnung

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Nach Erstellung der BzA ist diese für sechs Monate gültig. Wenn in diesem Zeitraum der Förderantrag nicht gestellt wird, verfällt die BzA. 

Aktuell rechnen wir damit, dass die BnD erst ab September 2024 erstellt werden kann.

Privat­personen, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von be­stehenden und selbstbe­wohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.

Privatpersonen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit) sind sowie Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) in Deutsch­land, sofern Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.

Seit dem 27.08.2024 sind Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigen­tümer­innen oder Eigen­tümer von vermieteten oder nicht selbst­genutzten Einfamilien­häusern sowie von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften in Deutsch­land sind, sofern Maß­nahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Ab Ende November 2024 sind Kommunen ebenfalls antragsberechtigt. 

Nein, dann ist eine Registrierung nicht notwendig, da wir bei der dena gelistet sind und uns um alles kümmern.

Vor Beginn des Vorhabens kann ein Wechsel erfolgen, jedoch nicht danach. Bei Verzicht auf eine Zusage nach Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen am 29. Dezember 2023 kann sofort ein neuer Antrag unter den neuen Konditionen gestellt werden, sofern das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die Sperrfrist von sechs Monaten gilt bis zum 31. Dezember 2024 nicht, was einen flexiblen Wechsel ermöglicht.

Bitte beachten Sie, dass für die genehmigten Förderanträge eine Aufhebung des Antrags vorgelegt werden muss, bevor die BzA erstellt werden kann.

Hinweis: Der FörderProfi empfiehlt jedoch, dass wenn Sie bereits eine Zusage im letzten Jahr erhalten haben, lieber mit diesem Vorhaben auch weiter zu verfahren, da vorab nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, ob Sie in 2024 eine erneute Zusage bekommen würden.

Es wird ein vom Endkunden und Fachunternehmen unterschriebener Liefer- und Leistungsvertrag benötigt. Dieser muss eine aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen enthalten. Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien frei. 

Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien frei. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird vom BAFA und der KfW anerkannt:

„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].

Aufschiebende Bedingung:

Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

Auflösende Bedingung:

Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

Sie können unseren FörderSupport für alle Geräte-Hersteller nutzen. Schauen Sie dazu in unserer FörderPrüfung vorbei, dort gibt es eine Liste aller förderfähigen Geräte.

Aktuell bieten wir nur eine FörderGarantie* exklusiv für Viessmann Produkte an. Sollte sich in der Zukunft etwas daran ändern, informieren wir Sie gerne darüber.

Nein, ein EEE ist nicht zwingend erforderlich. Er kann jedoch hinzugezogen werden.

Die Antragstellung für H2-ready Geräte ist bei uns aktuell noch nicht verfügbar, folgt aber schnellstmöglich.

Es muss ein separater Zugang zur Einliegerwohnung gegeben sein, der nicht durch die Hauptwohnung führt und es muss ein Wasseranschluss für Bad und Küche vorhanden sein.

In diesem Fall ist eine Investitionssummer von bis zu 45.000 € förderfähig, denn es ist nicht relevant, ob die zweite Wohneinheit vermietet oder selbst genutzt wird.

Das ist leider aktuell nicht möglich, denn diese Geräte sind bis dato nicht umrüstbar.

* Alle Bedingungen zur FörderGarantie finden Sie in unseren AGBs
Es gelten die Bedingungen der FörderGarantie in der aktuellen Fassung. Die derzeit gültige Fassung finden Sie hier.
Die FörderGarantie ist für Sie nur im Preis inbegriffen, wenn Sie einen Förderantrag für einen Viessmann-Wärmeerzeuger stellen.