Allgemeine Geschäftsbedingungen FörderProfi GmbH (AGB)
1. Geltungsbereich
Für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Aufträge durch Sie (im Folgenden “Kunde”) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FörderProfi GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer HRB 214467 B, (im Folgenden “FörderProfi”).
Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der beauftragten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ohne ausdrückliche Zustimmung durch den FörderProfi nicht.
2. Leistungsbeschreibung
Der FörderProfi stellt zunächst unter https://app.foerder-profi.de eine Plattform bereit, auf der ein Kunde die KfW bzw. BAFA-Förderfähigkeit einer Heizungsmodernisierung- oder Heizungsneubau-Maßnahme (im Folgenden “Maßnahme”) prüfen kann. Hierzu werden verschiedene Angaben zu der Maßnahme beim Kunden abgefragt, auf deren Grundlage der FörderProfi automatisiert und in der Regel innerhalb weniger Minuten das Prüfergebnis dem Kunden per E-Mail mitteilt. Diese Leistung erfolgt unentgeltlich.
Für den Fall, dass grundsätzlich eine Förderfähigkeit der Maßnahme besteht, hat der Kunde die Möglichkeit den FörderProfi kostenpflichtig zu beauftragen und zu bevollmächtigen, den Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen (im Folgenden “Förderantrag”) bei dem zuständigen Fördermittelgeber einzureichen und das Antragsverfahren bis zur Auszahlung der Fördersumme für den Kunden zu begleiten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel in drei Teilschritten, nämlich (a) der Antragstellung und (b) nach Erhalt des Zuwendungsbescheides und der Erstellung des Verwendungsnachweises und (c) Aufforderung des Fördermittelgebers zur Auszahlung des Förderbetrages. Die Tätigkeit des FörderProfis endet spätestens mit der Auszahlung des Förderbetrages oder der Ablehnung des Fördermittelantrags durch den Fördermittelgeber.
3. Vertragspartner, Vertragsschluss
Ein kostenfreier Vertrag mit dem FörderProfi über die Prüfung der Förderfähigkeit einer Maßnahme kommt zustande, sobald der Kunde die in dem online Formular abgefragten Informationen vollständig erfasst und das Formular online an den FörderProfi mittels den Button “Abschicken” übersandt hat. Der FörderProfi erbringt die in Ziffer 2, erster Absatz beschriebene Leistung ohne eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem FörderProfi und dem Kunden über die Unterstützung im Zusammenhang mit dem Förderantrag kommt nach den allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zustande.
Indem der Kunde in der positiven Benachrichtigungs-E-Mail über die Förderfähigkeit auf den Link zur Beauftragung des FörderProfis klickt, sodann die weiteren förderrelevanten Angaben erfasst, die Rechnungsanschrift eingibt, soweit diese nicht bereits in einem zugehörigen Kundenaccount hinterlegt ist, diese dann mittels den Button “Jetzt für EUR […] beauftragen” an den FörderProfi übermittelt, beauftragt der Kunde den FörderProfi kostenpflichtig.
FörderProfi schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim FörderProfi eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch den FörderProfi zustande.
Sobald auch die unterschriebene Vollmacht vom Kunden übersendet oder online auf unserer Website geladen wurde, überprüft der FörderProfi den Auftrag. Der FörderProfi ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang des Auftrags per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch anderweitige Mitteilung verbindlich anzunehmen (Annahme). Der Annahme steht die vorbehaltlose Leistungserbringung gleich. Mit der Annahmeerklärung oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, Widerrufsbelehrung soweit der Kunde Verbraucher ist und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Sollte die Annahme nicht binnen vierzehn Tagen erfolgen, so gilt die Bestellung als abgelehnt.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4. Förder- und GarantiebedingungenSofern der Kunde den FörderProfi kostenpflichtig mit der Einreichung und Begleitung des Förderantrags bevollmächtigt hat und sobald der FörderProfi den Antrag beim Fördermittelempfänger eingereicht hat, garantiert Viessmann die Auszahlung der Fördersumme für die Maßnahme, sofern die nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind.
Im Zeitraum 15. Januar 2021 bis 20. Dezember 2022 galten die folgenden, kumulierten Bedingungen für die Viessmann Förder-Garantie:
- Der FörderProfi hat die Förderfähigkeit der Maßnahme in Textform bestätigt;
- Der Antragsteller, in dessen Namen der FörderProfi den Antrag stellt (im Folgenden auch “Zuschussempfänger”), ist eine natürliche Person und verfügt über maximal zwei Wohneinheiten im geförderten Objekt oder der Zuschussempfänger ist ein Unternehmen, dass einen Contracting-Vertrag mit einer solchen Person schließt;
- Die Angaben für die Prüfung der Förderfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein;
- Die Angaben bei der Erfassung der weiteren förderrelevanten Angaben im Anschluss an die Mitteilung über das Ergebnis zur Förderfähigkeit müssen den initialen Angaben bei der Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme entsprechen, auch im Übrigen wahrheitsgemäß sein, und bis zur Antragseinreichung durch den FörderProfi beim Fördermittelgeber fortwirken. Jede Änderung dieser Angaben ist dem FörderProfi unverzüglich anzuzeigen
- Der Gegenstand der Maßnahme sind entweder (a) ausschließlich Viessmann Wärmeerzeuger oder (b) ein Wärmeerzeuger eines Drittherstellers (nachfolgend “Drittgerät”), sofern für die Garantie bezogen auf das Drittgerät eine Gebühr von 79€ inkl. MwSt. (66,39€ netto) an den FörderProfi gezahlt wurde;
- Der Antragsteller erwirbt den Wärmeerzeuger erst nach Antragstellung durch den FörderProfi und führt die Maßnahme erst nach Antragstellung durch;
- Die Beauftragung des FörderProfi zur Antragstellung liegt zwischen dem 15. Januar 2021 und dem 20. Dezember 2022;
- Die geplante Maßnahme durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme (EM) vom BAFA oder KfW über das Programm 433 gefördert wird;
- Verfügbarkeit der Haushaltsmittel beim Fördermittelgeber;
- Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Förderrichtlinien, des entsprechenden Fördermittelgebers müssen vollumfänglich erfüllt werden;
Seit dem 5. Januar 2023 gelten die folgenden, kumulierten Bedingungen für die Viessmann Förder-Garantie:
- Der FörderProfi hat die Förderfähigkeit der Maßnahme in Textform bestätigt;
- Der Antragsteller, in dessen Namen der FörderProfi den Antrag stellt (im Folgenden auch “Zuschussempfänger”), ist eine natürliche Person und das Investitionsvolumen beträgt bis zu 120.000€ oder der Zuschussempfänger ist ein Unternehmen, dass einen Contracting-Vertrag mit einer solchen Person schließt;
- Eine nachträgliche Erhöhung des Investitionsvolumen (nach Beauftragung des FörderProfi) auf über 120.000€ ist ausgeschlossen und führt zum Wegfall der Förder-Garantie;
- Die Angaben für die Prüfung der Förderfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein;
- Die Angaben bei der Erfassung der weiteren förderrelevanten Angaben im Anschluss an die Mitteilung über das Ergebnis zur Förderfähigkeit müssen den initialen Angaben bei der Prüfung der Förderfähigkeit der Maßnahme entsprechen, auch im Übrigen wahrheitsgemäß sein, und bis zur Antragseinreichung durch den FörderProfi beim Fördermittelgeber fortwirken. Jede Änderung dieser Angaben ist dem FörderProfi unverzüglich anzuzeigen
- Der Gegenstand der Maßnahme sind entweder (a) ausschließlich Viessmann Wärmeerzeuger oder (b) ein Wärmeerzeuger eines Drittherstellers (nachfolgend “Drittgerät”), sofern für die Garantie bezogen auf das Drittgerät eine Gebühr von 79€ inkl. MwSt. (66,39€ netto) an den FörderProfi gezahlt wurde;
- Der Antragsteller erwirbt den Wärmeerzeuger erst nach Antragstellung durch den FörderProfi und führt die Maßnahme erst nach Antragstellung durch;
- Die Beauftragung des FörderProfi zur Antragstellung erfolgte am oder nach dem 5. Januar 2023;
- Die geplante Maßnahme wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme (EM) vom BAFA gefördert;
- Verfügbarkeit der Haushaltsmittel beim Fördermittelgeber;
- Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Förderrichtlinien, des entsprechenden Fördermittelgebers müssen vollumfänglich erfüllt werden;
Dieses Garantieversprechen gilt ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags durch den FörderProfi beim zuständigen Fördermittelgeber und ist beschränkt auf die tatsächlichen förderfähigen Kosten der Maßnahme multipliziert mit dem in der E-Mail über die Förderfähigkeit mitgeteilten Prozentsatz (Fördersumme). Die Fördersumme ist vom Antragsteller nach Fertigstellung der Maßnahme so nachzuweisen, als beantrage er die Auszahlung der Fördersumme beim zuständigen Fördermittelgeber (s.u.).
Für den Fall, dass eine höhere Fördersumme in Aussicht gestellt wird, tatsächlich aber eine niedrigere Fördersumme benötigt wird, insbesondere da die förderfähigen Kosten niedriger ausfallen als erwartet, ist die Garantiesumme auf diese niedrige Fördersumme beschränkt.
Sollte der ursprüngliche Antrag mit einen Viessmann Wärmeerzeuger gestellt worden sein und die Förder-Garantie erhalten haben und im Laufe des Antrags wird der tatsächlich eingebaute Wärmeerzeuger auf ein nicht Viessmann-Gerät gewechselt, so erlischt die Förder-Garantie und kann nicht nachträglich wieder erworben werden.
Zur Ermittlung der Fördersumme überlässt der Kunde dem FörderProfi auf Verlangen mindestens die folgenden notwendigen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterlagen über den persönlichen Login-Bereich des Kunden beim FörderProfi, insbesondere:
- Fachunternehmererklärungen für jeden zu fördernden Wärmeerzeuger (FU)
- Schlussrechnungen zu allen förderfähigen Kosten (SR)
- Bestätigung der förderfähigen Investitionskosten (BFI)
- Bestätigung der Wahrheitsgemäßen Angaben (WA)
- VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs (HA)
- Ggf. sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der konkreten Maßnahme
Die auszufüllenden Unterlagen werden hierzu vom FörderProfi an den Kunden bereitgestellt.
Nach Erhalt der Unterlagen stellt der FörderProfi, sofern der zuständige Fördermittelgeber die Zuwendung zuvor per Bescheid bewilligt hat, einen Antrag auf Auszahlung der Fördersumme. Der FörderProfi zahlt die Fördersumme als Garantiefall aus, wenn es zu keiner Auszahlung seitens des Fördermittelgebers kommt. Für den Fall, dass der Fördermittelgeber den Förderantrag zurückgewiesen hat, zahlt der FörderProfi die Fördersumme als Garantiefall binnen 12 Wochen nach Erhalt und sorgfältiger Prüfung der Unterlagen.
5. Preise und Rechnungsstellung
Für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 2, Absatz 2 berechnet der FörderProfi eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Einzelfall unterschiedlich ausfällt und über die der FörderProfi den Kunden vor der Beauftragung informiert. Alle Preisangaben sind brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an.
Die Rechnung wird nach Benachrichtigung des Kunden zur erfolgreichen Einreichung des Antrags beim Fördermittelgeber (“Freigabe zum Maßnahmenbeginn”), spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss gestellt. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Sollte der Fördermittelantrag des Kunden entgegen eines positiven Prüfergebnisses der Förderfähigkeit von dem FörderProfi durch den Fördermittelgeber zurückgewiesen werden, so berechnet der FörderProfi keine Bearbeitungsgebühren. Dies gilt jedoch nur soweit die Zurückweisung des Fördermittelantrags nicht durch mangelnde, nicht wahrheitsgemäße oder verspätete Bereitstellung förderrelevanter Informationen durch den Kunden verursacht wird.
6. Zahlungsarten und Zurückbehaltungsrecht
Die Leistungen können nur mittels Banküberweisung gegen Rechnung bezahlt werden. Andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, Paypal) stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig, anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie unsere Verpflichtung beruhen.
7. Widerrufsrecht
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher sind.
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der FörderProfi nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht befinden sich unterhalb der nachfolgenden Widerspruchsbelehrung. Am Ende dieses Abschnitts 6.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem wir die Annahme Ihres Angebotes (Ziffer 2) erklären und Sie über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns der FörderProfi GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer, HRB 214467 B, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind sämtliche Leistungen zurückzugewähren. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir sind ebenfalls berechtigt, Wertersatz für erbrachte Leistungen zu verlangen.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der FörderProfi auf der Grundlage einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden im Rahmen des Bestellvorganges die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat. Sofern der Kunde eine solche Zustimmung erteilt, wird der FörderProfi ihm dies auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
— An die FörderProfi GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer, HRB 214467 B :
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
8. Leistungserbringung
8.1. Allgemeines
Der FörderProfi reicht den Fördermittelantrag in der Regel binnen zwei Werktagen (Montag bis Freitag) nach Beauftragung, nicht jedoch später als dreißig Tage, ein. Die Frist berechnet sich für Unternehmer ab dem Tag der Annahme der Angebots (siehe oben Ziffer 2). Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, beginnt die Frist mit Ablauf oder Erlöschen der Widerrufsfrist bzw. dem Verzicht auf das Widerrufsrecht. Der FörderProfi ist zur Teilleistung der Dienstleistung berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die weiteren vertragsgemäßen Leistungen hängen von der Bearbeitungsdauer beim Fördermittelgeber ab.Der Leistungsnachweis (Einreichung des Antrags) erfolgt per Mitteilung an die vom Kunden angegebene E-mail-Adresse.
Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn der Förderantrag offensichtlich erfolglos sein wird und der FörderProfi dies nicht zu vertreten hat (etwa wenn bekanntlich keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen). Bei Nichtverfügbarkeit der Fördermittel wird der FörderProfi den Kunden unverzüglich unterrichten und eine Zahlung wird unverzüglich erstattet.
8.2. Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von FörderProfi nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der FörderProfi nicht zu vertreten. Sie berechtigen den FörderProfi dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
8.3. Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen für mehr als sechs Monate kann der FörderProfi vom Vertrag zurücktreten. Der FörderProfi verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.
8.4. Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Dienstleistung in Verzug, z.B. durch ausbleibende Rückmeldung, so ist der FörderProfi nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung über den vollen Preis der Dienstleistung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung.
9. Gewährleistung und Garantien
9.1. Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.
9.2. Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung der vereinbarten Pauschale zu.
10. Haftung
Der FörderProfi haftet für die ordnungsgemäße Bearbeitung des Leistungsantrags des Kunden beim Fördermittelgeber, nicht jedoch für die tatsächliche Bewilligung.
Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet der FörderProfi unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei jeder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der FörderProfi einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der FörderProfi und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Der FörderProfi haftet beschränkt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der FörderProfi nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des FörderProfis ausgeschlossen.
Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des FörderProfis, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz des FörderProfis vereinbart. Dies gilt auch sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Diese Regelungen gelten nur, soweit der Kunde kein Verbraucher ist.
11.2. EU-Online-Streitbeilegungsverfahren
Hinweise zum Schlichtungsverfahren
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der FörderProfi ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hat sich entschieden, daran nicht teilzunehmen. Kunden können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
11.3. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
11.4. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.