Förderung der Biomasseheizung mit dem FörderProfi beantragen

Biomasseheizung

Eine Holzheizung ermöglicht nicht nur ein effizientes, sondern auch ein klimafreundliches Heizen. Denn die Wärmeerzeugung beruht auf der Verbrennung nachwachsender Biomasse. Dank moderner Technik lässt sich zudem der manuelle Aufwand deutlich reduzieren. Wir informieren Sie über die Förderung von Holzheizungen und worauf dabei zu achten ist.

Funktion und Arten der Biomasseheizung kurz erklärt

Mit einer Biomasseanlage nutzen Sie die im Holz gespeicherte Energie zum Heizen. Das hat sowohl ökologische als auch ökonomische Vorteile. Zu Letzteren gehören die vergleichsweise niedrigen Kosten für den nachwachsenden Brennstoff, die nur geringen Schwankungen unterliegen. Auch der hohe Wirkungsgrad spricht für Biomasse. Darüber hinaus gibt das Holz beim Verbrennen nur so viel Kohlendioxid (CO2) ab, wie es im Laufe des Wachstums aufgenommen hat. Die Verbrennung wird daher auch als CO2-neutral bezeichnet und ist besonders klimafreundlich.

Das Herzstück moderner Holzheizungen ist der Vergaserkessel. Dieser macht in einem mehrstufigen Prozess neben der Verbrennungswärme auch die in den Abgasen enthaltene Wärme verfügbar. Auf diese Weise wird der Brennstoff optimal ausgenutzt. Ein sogenannter Pufferspeicher steigert die Effizienz zusätzlich. In diesem wird Wärme gespeichert, die zeitweise nicht zum Heizen oder für die Warmwasserbereitung benötigt wird. Grundsätzlich lassen sich drei Arten von Biomasseheizungen unterscheiden: manuell zu beschickende Scheitholzkessel sowie Pellet- und Hackschnitzelkessel, die über eine entsprechende Lager- und Fördertechnik einen automatischen Betrieb ermöglichen. Lediglich die Asche muss hier noch per Hand ausgetragen werden. Zudem gibt es sogenannte Kombikessel, die sowohl manuell mit Scheitholz als auch automatisch mit Pellets betrieben werden können.

Förderung – Was gilt es zu beachten?

Antragsberechtigt sind sowohl Eigentümer als auch Pächter und Mieter des Gebäudes, an dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Die Antragsberechtigung gilt für:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Unternehmen
  • Kommunen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts 

Voraussetzung ist, dass eine Biomasseheizung nur in Kombination mit einer Wärmepumpe und/oder einer Solarthermieanlage eingebaut werden darf. Die Wärmepumpe/Solarthermieanlage darf schon installiert sein oder sie wird zusammen mit der Biomasseheizungen eingebaut. Außerdem muss die durch die Anlage erzeugte Wärme mindestens zur Hälfte für die Warmwasserbereitung und/oder die Raumheizung genutzt wird. Auch die Einspeisung in ein Wärmenetz ist möglich. Zudem müssen die technischen Voraussetzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllt werden. Nach diesen sind folgende Anlagen förderfähig:

  • Kessel zur Verbrennung von Holzpellets und -hackschnitzeln
  • Pelletöfen mit Wassertasche für den Anschluss an die zentrale Heizungsanlage
  • Kombikessel zur Verbrennung von Holzpellets, -hackschnitzel und Scheitholz
  • Emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Die Voraussetzungen für die Förderung der Holzheizung über die BEG sind umfangreich und unterscheiden sich mitunter bei den verschiedenen Anlagen. Wir als FörderProfi helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und prüfen, ob ein Förderanspruch besteht. 

Technische Mindestanforderungen an die Holzheizung

Für alle förderfähigen Holzheizungen gilt, dass sie über eine Leistungs- und Feuerungsregelung verfügen müssen. Weitere technische Mindestanforderungen variieren je nach System. Pellet- und Hackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche und Kombikessel müssen zusätzlich mit einer automatischen Zündung ausgestattet sein und automatisch beschickt werden. Darüber hinaus benötigen alle Anlagen eine Zertifizierung durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut. Von dieser Vorgabe sind nur Kombikessel ausgenommen. Für folgende Holzheizungen ist außerdem ein Pufferspeicher Voraussetzung für die Förderung:

  • Pellet- und Hackschnitzelkessel – mind. 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung
  • Kombikessel – mind. 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung
  • Scheitholzkessel – mind. 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung

Energieeffizienz
Als Nachweis für die Energieeffizienz der Biomasseanlage wird vorzugsweise der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie herangezogen. Bei durchschnittlichen klimatischen Verhältnissen muss dieser mindestens 78 Prozent erreichen. Für alle Anträge, die bis einschließlich 31.12.2022 gestellt werden, ist ein alternativer Nachweis der Energieeffizienz möglich. Diese lässt sich bei Pellet- und Hackgutkesseln sowie Scheitholzvergaserkesseln mit einem Kesselwirkungsgrad von 90 Prozent nachweisen. Für Pelletkessel mit Wassertasche gilt ein feuerungstechnischer Wirkungsgrad von 91 Prozent.  

Emissionen
Um eine Förderung für die Biomasseheizung zu erhalten, müssen auch Emissionsvorgaben erfüllt werden. Die Kohlenmonoxid-Werte dürfen bei Nennwärmeleistung 200 Milligramm je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten. Im sogenannten Teillastbetrieb liegt die Grenze bei 250 Milligramm je Kubikmeter. Technische Mindestanforderungen gelten darüber hinaus für Feinstaub. Möchten Sie bei Ihrer Biomasseheizung von der Förderung profitieren, gilt ein Grenzwert von 2,5 Milligramm Feinstaubausstoß je Kubikmeter.

Nachweise
Um eine Zusage der Förderung zu erhalten, müssen verschiedene Nachweise eingereicht werden. Für Biomasseanlagen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Bestätigung für die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
  • Fachunternehmererklärung
  • vorhabensbezogene Rechnungen und Nachweise
  • Prüfbericht bzw. Prüfzertifikat durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut
  • Herstellernachweise zu den Kenndaten und Geräteeigenschaften

Zudem müssen der jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad sowie die Emissionsgrenzwerte der Anlage durch eine unabhängige Prüfung nachgewiesen werden, falls diese nicht bereits aus der Typenprüfung hervorgeht. Eine Übersicht aller förderfähigen Holzheizungen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf der Webseite des BAFA finden Sie Listen für handbeschickte und automatisch beschickte Biomasseanlagen sowie eine Liste mit Anlagen, die alle Fördervoraussetzungen für den Innovationsbonus erfüllen.  

Förderhöhe und Beispielrechnung 

Erfüllt die Holzheizung alle technischen Voraussetzungen und werden alle Nachweise rechtzeitig eingereicht, liegt der Basis-Fördersatz für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG bei 10 Prozent. Das BAFA erhöht diesen um zusätzliche zehn Prozentpunkte, wenn die Biomasseheizung eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt. Es können also 20% Förderung erreicht werden.

So beauftragen Sie den FörderProfi

Wir unterstützen Sie gerne bei der Förderung Ihrer Holzheizung oder den Vorhaben Ihrer Kunden. Unser Service beginnt mit der unverbindlichen und kostenlosen Prüfung des Förderanspruchs. Dafür benötigen wir lediglich ein paar Angaben zu den geplanten Maßnahmen, die Sie uns über unsere Förderungprüfung übermitteln können. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zum Förderanspruch. Sollen wir Sie auf dem weiteren Weg der Förderung begleiten, können Sie uns über die E-Mail mit nur einem Mausklick beauftragen. Um einen schnellen Ablauf zu gewährleisten, reichen wir Ihren Antrag werktags innerhalb von 48 Stunden bei dem Fördermittelgeber ein. Dazu benötigen wir nur eine unterzeichnete Vollmacht und das Angebot eines Fachunternehmens für die geplante Biomasseheizung. Nach Abschluss der Maßnahmen stellen wir gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Unterlagen zusammen. An dieser Stelle übernehmen wir. Sie müssen sich weder um Fristen noch um die Kommunikation kümmern.

Förder-Garantie sichern

Sicher, schnell und einfach. Unterstützen wir Sie beim Förderantrag für eine Viessmann Biomasseheizung, profitieren Sie von der Förder-Garantie. Ihr Vorteil: Sie können mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens direkt nach der Antragstellung starten. Denn auch wenn der Förderantrag zurückgewiesen wird, erhalten Sie die zugesagte Fördersumme.

Jetzt mehr über die Förder-Garantie erfahren

Jetzt mit FörderProfi Ihre Förderprüfung starten.

Zur Förderprüfung

Das könnte Sie auch interessieren