Wärmepumpe
Ressourcenschonender geht es kaum: Eine Wärmepumpe nutzt thermische Energie aus der Umwelt zum Heizen von Gebäuden. Dafür hebt sie die draußen in niedrigen Temperaturen vorhandene Umweltenergie auf ein höheres Niveau. Je nach Einsatzort und Lage bietet es sich an, entweder die Luft, das Erdreich oder das Grundwasser als natürliche Quelle anzuzapfen. Für die Effizienz einer solchen Anlage gilt: Je höher die Temperatur aus der Quelle ‘abgegriffen’ werden kann und je niedriger die benötigte Vorlauftemperatur zum Heizen der Räume ist, desto effizienter läuft das System. Im Folgenden erläutern wir, was es noch über die Technik zu wissen gibt, und worauf es bei der Förderung ankommt.
Funktionsweise und Vorteile der Wärmepumpe in der Übersicht
Prinzipiell arbeitet die Wärmepumpe mit einem Kreislaufsystem, in dem ein Kältemittel die thermische Energie aufnimmt und als Dampf in einen Verdichter transportiert. Unter Zugabe elektrischer Energie wird der Druck erhöht, bis das Mittel heiß wird und seine Temperatur über die des Heizungssystems steigt. Anschließend bewegt sich das Kältemittel in einen Verflüssiger, wo es die überschüssige Wärme an den Heizkreis des Gebäudes abgibt. Beim Abkühlen wird es wieder flüssig und fließt zum Ausgangspunkt zurück, wo der Kreislauf von vorn beginnt.
Sorgfältige Planung und Installation vorausgesetzt, arbeiten Wärmepumpen kostengünstig. Und nicht nur die jährlichen Betriebskosten sind gering, auch die Anschaffungskosten lassen sich dank umfangreicher Förderung durch den Staat senken. Je nach Energiequelle, die genutzt werden soll, sind im Vorfeld unterschiedliche Maßnahmen nötig, beispielsweise eine Bohrung für Erdsonden oder Grundwasserbrunnen. Welche Umweltenergie jeweils die Richtige ist, muss im Einzelfall zusammen mit dem Fachbetrieb entschieden werden. Wer sich für eine Wärmepumpe entscheidet wird mit einer umweltfreundlichen Heizung belohnt, die ihre Energie aus nahezu unerschöpflicher Quelle bezieht und langfristig Kosten senkt.
Förderung der Wärmepumpe – Was gibt es zu beachten?
Da Wärmepumpen beim Heizen mit erneuerbaren Energien im Mittelpunkt stehen, bezuschusst der Staat die Technik mit attraktiven Fördergeldern. Wahlweise sind neben Zuschüssen auch Kredite möglich. Fördermittelgeber sind entweder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Welche Stelle für die Förderung zuständig ist, wird dadurch bestimmt, ob es sich beim Umstieg auf die Wärmepumpe um eine Einzelmaßnahme oder um einen Teilschritt im Sanierungs- oder Neubauvorhaben handelt.
- Das BAFA bearbeitet Anträge auf Zuschuss zur Wärmepumpe als Einzelmaßnahme
- Die KfW ist für umfassendere Maßnahmen im Rahmen des Programms “Energieeffizient Sanieren” zuständig
Unabhängig davon, wo der Antrag gestellt wird, fällt die Förderung für Wärmepumpen prinzipiell unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit Januar 2021 alle Richtlinien in sich vereint. In der BEG ist festgelegt, wer antragsberechtigt ist und welche technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch auf Förderung besteht.
Wer ist antragsberechtigt?
Eigentümer, Mieter oder Pächter des Gebäudes, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, zählen zu den antragsberechtigten Personen. Aber nicht nur Privatpersonen gehören dazu, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Kommunen, kommunale Körperschaften und Zweckverbände, Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung
Mit Überführung der Förderprogramme in die gemeinschaftliche Richtlinie der BEG orientieren sich die technischen Standards für förderfähige Wärmepumpen an der jahreszeitbedingten Raumheizungseffizienz. Die Kenngröße wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Heizwassertemperatur und je nach Energiequelle angegeben. Die Übersicht zeigt die Werte für elektrische Wärmepumpen.
WÄRMEQUELLE | nS BEI 35 °C | nS BEI 55 °C |
Luft | 135 % | 120 % |
Wasser | 150 % | 135 % |
Erde | 150 % | 135 % |
Sonstige (Ab- oder Solarwärme) | 150 % | 135 % |
Für gasbetriebene Wärmepumpen hingegen gilt ein Wert von 126 Prozent bei einer Heizwassertemperatur von 35 Grad Celsius beziehungsweise 111 Prozent bei 55 Grad Celsius.
Generell gilt, dass die Wärmepumpe zu mindestens 50 Prozent für die Raumheizung oder für eine Kombination aus Raumheizung und Warmwasserbereitung genutzt werden muss. Darüber hinaus sind qualitative und effizienz-technische Vorgaben einzuhalten, die im Einzelnen nachgewiesen werden müssen. Das BAFA führt eine Liste mit förderfähigen Wärmepumpen, die bereits alle Anforderungen erfüllen. Die genannten Nachweise sind bei den gelisteten Geräten nicht mehr nötig.
Erforderliche Nachweise im Einzelnen
- hydraulischer Abgleich durch Fachbetrieb
- Versicherungsschein und Zahlungsnachweis
- Fachunternehmererklärung
- Bei Erdwärmepumpe: DVGW W120-2–Zertifikat für Sondenbohrungen
- Prüfbericht Einzelprüfung nach EN 14511 / EN 14825
- Herstellernachweise zu den Eigenschaften und Kenndaten der Wärmepumpe
Förderhöhe und Beispielrechnung
Wenn die Mindestanforderungen erfüllt sind und alle Nachweise vorliegen, wird die Wärmepumpe mit 25 Prozent gefördert. Ersetzt die neue Wärmepumpenheizung eine Ölheizung oder eine mind. 20 Jahre alte Gasheizung, gibt es für den Austausch eine Prämie von zehn Prozent. Eine nochmalige Steigerung des Fördersatzes für Wärmepumpen um 5% ist möglich, wenn die Wärmepumpe (Ab-)Wasser oder Erdwärme als Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel verwendet wird. Das wird als Innovationsbonus bezeichnet. So sind unter Umständen Fördermittel von bis zu 40 Prozent möglich. Für Sie als Anlagenbetreiber heißt das: Der Staat übernimmt fast die Hälfte der förderfähigen Kosten.
Maximale förderfähige Kosten und Beispielrechnung
Wärmepumpe Einfamilienhaus mit 1 Wohneinheit | |||
Max. förderfähige Kosten | Max. förderfähige Kosten + Austauschbonus | Max. förderfähige Kosten + Innovations- Bonus | Max. förderfähige Kosten inkl. Austausch & Innovations-Bonus |
60.000€ pro WE * 25% | 60.000€ pro WE * 35% | 60.000€ pro WE * 30% | 60.000€ pro WE * 40% |
15.000,00 € | 21.000,00 € | 18.000,00 € | 24.000,00 € |
* Die maximal ausgewiesenen Kosten entsprechen einem Kostendeckel und stellen den maximal möglichen Zuschussbetrag dar.
Beispielrechnung | Invest | Basiszuschuss | Austauschbonus | Innovations-Bonus | Zuschuss inkl. Austausch und Innovations-Bonus |
Wärmepumpe + Zubehör | 18.000,00 € | Max. förderfähige Kosten * 25% | Max. förderfähige Kosten * 35% | Max. förderfähige Kosten * 40% | Max. förderfähige Kosten * 40% |
Einbaukosten | 2.400,00 € | ||||
Summe Investitionskosten | 20.400,00 € | 5.100,00 € | 7.140,00 € | 8.160,00 € | 8.160,00 € |
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Schritt für Schritt zur Förderung:
- Ermitteln Sie Ihren Anspruch auf Fördermittel
- Erteilen Sie uns den Auftrag
- Vollmacht und Heizungsangebot einreichen
- Umsetzung der Maßnahmen
- Gemeinsam Unterlagen zusammenstellen
- Warten auf die Auszahlung
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