AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FörderProfi GmbH für die Unterstützung von Fördermaßnahmen für das KfW-Produkt “Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen vom 21.12.2023 (AGB) 

1. Geltungsbereich

(1) Für alle entgeltlichen und unentgeltlichen Aufträge durch Sie im obigen Rahmen (im Folgenden “Kunde”) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FörderProfi GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer HRB 214467 B, (im Folgenden “FörderProfi”).

(2) Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Kunde ist Verbraucher im Sinn des § 13 BGB, soweit der Zweck der beauftragten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer im Sinn des § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch den FörderProfi nicht.

2. Definitionen

  • Antragsteller: derjenige, der den Fördermittelantrag für eine Fördermaßnahme sowie die Auszahlung bei der KfW beantragt und der die Fördersumme letztendlich bei Bewilligung des Fördermittelantrags erhält (wird auch Zuschussempfänger / Investor genannt).
  • BEG EM: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM – in der Fassung vom 21.12.2023)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Für die Beantragung einer Förderung des KfW-Produkts “Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) ist eine “Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erforderlich. Diese Bestätigung wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen Fachunternehmer in der Online-Anwendung der KfW erstellt. Bei der Erstellung werden Daten und energetische Kennwerte zum Fördervorhaben abgefragt und auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Das Ergebnis ist unter anderem eine BZA-ID, die der Antragsteller zur Antragstellung benötigt. Informationen, die initial bei Erstellung der BzA angegeben werden, müssen anschließend auch in der Antragstellung gleichbleibend angegeben werden.
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Für die Förderung im KfW-Produkt “Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) ist die Umsetzung des Fördervorhabens mit der Einreichung einer BnD zu bestätigen. Diese Bestätigung wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen in der Online-Anwendung der KfW erstellt. Bei der Erstellung werden Daten und energetische Kennwerte zum Fördervorhaben abgefragt und auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Das Ergebnis ist unter anderem eine BnD-ID, die der Antragsteller zur Beantragung der Auszahlung benötigt.   
  •  „Energieeffizienz-Experten“: alle in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien „BEG – Wohngebäude“, „BEG – Nichtwohngebäude“, „BEG – Wohngebäude Denkmal“ und „BEG – Nichtwohngebäude Denkmal“ geführten Personen. 
  • „Fachunternehmer“: Personen beziehungsweise Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind.
  • Fördermaßnahme: das KfW-Produkt “Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) gemäß der BEG EM.
  • Fördermittelantrag: der offizielle Antrag auf die Fördermaßnahme. 
  • Förderfähigkeit: liegt vor, wenn grundsätzlich eine Förderung in Form der Auszahlung eines Förderbetrags für die Fördermaßnahme gem. der BEG EM vorgesehen ist. 
  • Förderbetrag: die Fördersumme, also die tatsächlichen förderfähigen Kosten der Fördermaßnahme (Investitionssumme) multipliziert mit dem in der E-Mail über die Förderfähigkeit mitgeteilten Prozentsatz. Der Förderbetrag reduziert sich, wenn für dasselbe Objekt im selben Kalenderjahr und Förderprogramm weitere Fördermaßnahmen beantragt werden und damit die maximal zur Verfügung stehende Investitionssumme überschritten wird. Der Förderbetrag wird erst nach Abschluss der Fördermaßnahme, Zahlung der zugehörigen Rechnungen und Erstellung des Verwendungsnachweises von dem Fördermittelgeber ausgezahlt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beläuft sich auf insgesamt 30.000 EUR pro Einfamilienhaus.  
  • Kunde: Der Kunde ist ein Fachunternehmer (z.B. Heizungsbauer) und unterstützt den Antragsteller bei der Durchführung einer oder mehrerer förderfähiger Baumaßnahmen.

3. Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Bedingungen ist ausschließlich die Unterstützung des Kunden bei Beantragung von Fördermitteln für den Antragsteller gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik gem. Ziffer 5.3 BEG EM) und die Heizungsoptimierung, gem. Ziffer 5.4 BEG EM in Form des KfW-Produktes “Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458). 

(1) Kostenfreier Vertrag zur Fördermaßnahme: 

Der FörderProfi stellt zunächst unter https://app.foerder-profi.de eine automatische Umfrage bereit, mit der ein Kunde neben anderen Services die Förderfähigkeit der Fördermaßnahme seiner Kunden (Antragsteller) prüfen kann. Die aktuelle Liste der erfassten Fördermaßnahmen findet sich auf der Website des FörderProfi unter https://www.foerder-profi.de/faq/#allgemeines-zum-foerderprofi. Der Kunde stellt hierbei (etwa als Heizungsbauer) die Umfrage für einen seiner eigenen Endkunden, den Antragsteller, wie etwa einen Hauseigentümer. In diesem Fall schließt der Kunde einen Vertrag mit FörderProfi. In der Umfrage werden verschiedene Angaben zu der Fördermaßnahme beim Kunden/Antragsteller abgefragt, auf deren Grundlage der FörderProfi automatisiert und in der Regel innerhalb weniger Minuten das Prüfergebnis dem Kunden per E-Mail und auf der Webseite mitteilt. Diese Leistung erfolgt unentgeltlich. 

(2) Kostenpflichtiger Vertrag zur Fördermaßnahme: 

a) Für den Fall, dass nach der Umfrage grundsätzlich eine Förderfähigkeit der Fördermaßnahme besteht, hat der Kunde die Möglichkeit, den FörderProfi kostenpflichtig zu beauftragen, ihn im Antragsverfahren bei der Erstellung von BzA und BnD sowie der Prüfung der dazu notwendigen Dokumente für den Antragsteller zu begleiten. Der Kunde muss dazu bereits vom Antragsteller mit der Durchführung des geplanten Bauvorhabens (allerdings nur mit aufschiebender / auflösender Bedingung) beauftragt sein. 

b) Die kostenpflichtige Leistungserbringung erfolgt in der Regel in drei Teilschritten, nämlich (a) der Prüfung des Liefer- und Leistungsvertrages, (b) Erstellung der BzA  (ggf. durch einen geeigneten Dritten) und (c) nach Durchführung der Maßnahme Erstellung der BnD (ggf. durch einen geeigneten Dritten) mit der vorherigen Prüfung aller dafür notwendigen Unterlagen. 

Die Prüfung des Liefer- und Leistungsvertrages umfasst ausschließlich die Prüfung von:

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Investitionsadresse
  • Sprache
  • Informationen des Fachhandwerkers
  • Steuerrelevante Informationen
  • Relevante Daten (z.B. Einbaudatum)
  • Aufschiebende / auflösende Bedingung
  • Wärmeerzeuger

4. Vertragspartner, Vertragsschluss 

(1) Kostenfreier Vertrag zur Fördermaßnahme: (a) Ein kostenfreier Vertrag mit dem FörderProfi über die Prüfung der Förderfähigkeit einer Fördermaßnahme kommt zustande, sobald der Kunde die in dem online Formular abgefragten Informationen vollständig erfasst und das Formular online an den FörderProfi mittels des Buttons “Abschicken/ Jetzt kostenlos prüfen” übersandt hat. Der FörderProfi erbringt die in Ziffer 3, erster Absatz beschriebenen Leistungen ohne eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

(b) Bei der Angabe von Informationen durch den Kunden hat der Kunde zu beachten, dass seine Angaben vollständig und richtig sein müssen, da die von ihm gemachten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB (Strafgesetzbuch) in Verbindung mit § 2 SubvG (Subventionsgesetz) darstellen und falsche Angaben als Subventionsbetrug strafbar sein können. Der Kunde ist für die Angaben und erforderlichen Handlungen des Antragstellers im Rahmen der Antragstellung verantwortlich. 

(2) Kostenpflichtiger Vertrag zur Fördermaßnahme: (a) Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen dem FörderProfi und dem Kunden über die Unterstützung im Zusammenhang mit dem Fördermittelantrag kommt nach den allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zustande. Indem der Kunde (i) über die Förderfähigkeit seiner Maßnahme informiert wird (E-Mail oder Mitteilung über ein Bestätigungs-Fenster auf der FörderProfi Webseite) und dann auf den Link zur Beauftragung des FörderProfis klickt, (ii) sodann die weiteren förderrelevanten Angaben erfasst, (iii) die Rechnungsanschrift eingibt, soweit diese nicht bereits in einem zugehörigen Kundenaccount hinterlegt ist, und (iv) diese Informationen dann mittels des Buttons “Jetzt für EUR […] beauftragen” an den FörderProfi übermittelt, gibt der Kunde das Angebot ab, den FörderProfi kostenpflichtig zu beauftragen. 

Ziffer 4 (1) (b) gilt entsprechend.

(b) FörderProfi schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim FörderProfi eingegangen ist und stellt keine Annahme des Auftrags dar. Der Vertrag kommt erst durch Annahme durch den FörderProfi zustande.

(c) Sobald der Kunde alle notwendigen Dokumente (insbesondere den Liefer- und Leistungsvertrag) an FörderProfi übermittelt hat, überprüft der FörderProfi das Angebot zum Auftrag des Kunden. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Angebots. FörderProfi erklärt die Annahme oder Ablehnung zeitnah per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch anderweitige Mitteilung (Annahmeerklärung). Der FörderProfi kann die Annahme auch dadurch erklären, dass er die BzA erstellt bzw. erstellen lässt und dem Antragsteller bzw. dem Kunden die BzA-ID übermittelt. Mit der Annahmeerklärung oder in einer separaten E-Mail wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung und Annahmeerklärung bzw. Erklärung über die Erstellung der BzA und die Erteilung der BzA-ID sowie dem Förder-Garantie-Zertifikat) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Sollte die Annahme nicht binnen dreißig Tagen erfolgen, so gilt das Angebot zum Auftrag als abgelehnt. 

5. Förder- und Garantiebedingungen für die Fördermaßnahmen

(1) Kommt ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Fördermaßnahme gemäß Ziffer 4 Absatz 2 zwischen Kunde und FörderProfi zustande, garantiert FörderProfi die Richtigkeit des ermittelten Förderbetrags, die richtige Erstellung der BzA und BnD (nach bestem Wissen und Gewissen)  gemäß Ziffer 5 Absatz 2 für die Fördermaßnahme, sofern die nachfolgenden Bedingungen ab Vertragsschluss und während des gesamten Verfahren über den Fördermittelantrag (soweit nicht im Folgenden anders geregelt) kumulativ erfüllt sind:

(a)  Bedingungen auf Seiten FörderProfis/der Förderstellen

– Der FörderProfi hat die Förderfähigkeit und den Fördersatz der Fördermaßnahme gegenüber dem Kunden in Textform bestätigt; und

– Die geplante Fördermaßnahme wird durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) als Einzelmaßnahme im Bereich der Wärmeerzeugung (Heizungstechnik gem. Ziffer 5.3 BEG EM)/ Heizungsoptimierung  (gem. Ziffer 5.4 BEG EM) gefördert und die Fördermaßnahme hat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen FörderProfi und Kunde nach Ziffer 4 (2) dieser Bedingungen noch mindestens eine Laufzeit von 4 Wochen; und

– Die Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel bei dem Fördermittelgeber für den Fördermittelantrag des Antragstellers muss noch gegeben sein, d.h. ein Anspruch auf die Fördergarantie entfällt, wenn die veranschlagten Haushaltsmittel nicht mehr verfügbar sind oder das Fördermittelprogramm gem. BEG EM oder die Fördermaßnahme der KfW eingestellt oder ausgesetzt worden ist. Ein Anspruch auf Auszahlung des Förderbetrags besteht grundsätzlich nicht.

– Der Fördermittelantrag für die Fördermaßnahme muss vom Antragsteller zwingend innerhalb von 4 Wochen gestellt werden. Die Frist beginnt mit der Zusendung der BzA-ID sowie des FörderProfi Förder-Garantie-Zertifikats für das konkrete Objekt durch den FörderProfi. Erfolgt die Antragstellung durch den Antragsteller nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlischt die Förder-Garantie. Eine nachträgliche Erteilung ist nicht möglich. 

(b) Bedingungen auf Seiten des Kunden/ des Antragstellers

– der Antragsteller ist selbstnutzender Eigentümer eines Einfamilienhauses und die maximale förderfähige Investitionssumme übersteigt € 30.000 nicht. Bei höheren Investitionssummen für eine Fördermaßnahme reduziert der Fördermittelgeber die Investitionssummen auf die maximal förderfähigen Investitionssummen, von denen dann die Förderbeträge berechnet werden; 

– das Investitionsvorhaben soll auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden;  

– der Antragsteller und die Fördermaßnahme erfüllen alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen für eine Förderung der Fördermaßnahme als Einzelmaßnahme zur Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Wärmeerzeugung im Sinne der Ziffern 5.3 oder 5.4 BEG EM; 

– die Angaben für die Prüfung der Förderfähigkeit müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein; alle erforderlichen Informationen und Dokumente müssen rechtzeitig an FörderProfi übermittelt sein;

– die Versendung des Antrags durch den Antragsteller ist mit den vollständigen, von Förderprofi übermittelten Daten erfolgreich und fristgerecht erfolgt; 

– sofern hybride Fördermaßnahmen vorliegen, müssen alle förderrelevanten Bestandteile inkl. Umfeldmaßnahmen in den Angaben des Antragstellers und in der Rechnung ersichtlich und klar erkennbar danach getrennt werden, zu welchem förderfähigen Bereich (z.B. Solarkollektoranlagen oder Wärmepumpe) sie gehören. – 

– Auf Rechnungen dürfen nur förderfähige Positionen enthalten sein.

– die Angaben aller förderrelevanten Informationen und Dokumente bei der Beantragung der Förderung durch den Antragsteller beim Fördermittelgeber, im Anschluss an die Mitteilung über das Ergebnis zur Förderfähigkeit müssen den initialen Angaben bei der Prüfung der Förderfähigkeit der Fördermaßnahme entsprechen, auch im Übrigen wahrheitsgemäß sein, und bis zum Abschluss des Antragsverfahrens fortwirken. Jede Änderung dieser Angaben ist dem FörderProfi unverzüglich anzuzeigen und kann zum Verlust der Förderung oder der Förder-Garantie führen; 

– es wird ausschließlich die Förderung für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) beantragt (BEG EM). Sofern weitere Fördermittel unter BEG EM beantragt werden, kann dies den Förderbetrag unter Umständen bis auf null reduzieren.

– Es wird keine Förderung für nicht kumulativ mögliche weitere Fördermaßnahmen im Rahmen der BEG EM, im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) oder der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) beantragt. Die gleichzeitige Förderung nach der BEG EM und den dort in Nr. 8.6 genannten Förderprogrammen für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich; 

– die Förder-Garantie des FörderProfi gilt nur für die Zuschussförderung gemäß BEG EM; bei einer Kreditförderung gemäß BEG EM findet sie keine Anwendung.

– es wurde und wird kein Antrag bei der KfW auf Förderung derselben Fördermaßnahme gestellt. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. 

– Gegenstand der Fördermaßnahme sind ausschließlich Viessmann Wärmeerzeuger. Der Kunde hat im Laufe des Antragsverfahrens keine anderen als die dem FörderProfi benannten Wärmeerzeuger eingebaut; 

– vor Antragstellung schließt der Antragsteller mit der Maßnahme verbundene Liefer- und Leistungsverträge (inkl. auflösende / aufschiebende Bedingung vgl. BEG EM Ziffer 9.2.1) ab. 

– die Beauftragung des FörderProfi zur Begleitung des Förderprozesses nach Ziffer 4 (2) dieser Bedingungen erfolgt spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Förderprogramms;

– die Sanierungsmaßnahme wird fristgerecht (nach den Richtlinien des BEG EM) umgesetzt; 

– der Antragsteller ändert nicht nachträglich den Antrag oder die tatsächliche Umsetzung der Fördermaßnahme; 

– die Fördermittelstelle lehnt die Auszahlung eines Förderbetrags oder von Anteilen des Förderbetrages mittels Bescheides ab und ein dagegen eingelegter Widerspruch wird rechtskräftig abgewiesen, wobei die Begründung des Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid vor seiner Einlegung durch den Antragsteller mit FörderProfi abgestimmt werden muss. Der Erhalt eines Ablehnungsbescheids wird dem FörderProfi unverzüglich mitgeteilt; 

– Die beantragten Fördermittelmaßnahmen wurden in dem Zeitrahmen umgesetzt, den der Fördermittelgeber oder die BEG EM vorgegeben hat.  

(2) Dieses Garantieversprechen gilt ab dem Abschluss des kostenpflichtigen Vertrages über eine Fördermaßnahme zwischen dem Kunden und FörderProfi gemäß Ziffer 4 (2) d) und ist beschränkt auf den nach der BnD-Erstellung ersichtlichen Förderbetrag aus den förderfähigen Investitionskosten der Rechnungen des Vorhabens sowie den maximal förderfähigen Kosten. Der Förderbetrag ist vom Kunden nach Fertigstellung der Fördermaßnahme dem FörderProfi entsprechend nachzuweisen. Sollte sich die Investitionssumme im Nachhinein verringert haben, so reduziert sich auch der Förderbetrag. Sollte sich die Investitionssumme im Nachhinein erhöht haben, so erhöht sich dadurch der Förderbetrag jedoch nicht. 

(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Zuwendungsbescheid nach Erhalt auf Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu prüfen und FörderProfi bei Abweichungen unverzüglich zu informieren. Vom Kunden nicht oder später angezeigte Abweichungen fallen nicht unter die Förder-Garantie.  

(4) Dem Kunden ist bekannt, dass zwar grundsätzlich Förderung für dieselbe Fördermaßnahme auch an anderer Stelle beantragt werden kann, dies jedoch zu einer Kürzung der über FörderProfi beantragten Förderung auf bis zu maximal 60% der förderfähigen Investitionssumme führen kann.

(5) Für den Fall, dass ein höherer Förderbetrag in Aussicht gestellt wird, tatsächlich aber eine niedrigere Investitionssumme benötigt wird, insbesondere da die förderfähigen Investitionskosten niedriger ausfallen als erwartet, ist die Garantiesumme auf diesen niedrigeren Förderbetrag beschränkt.

(6) Der Kunde ist zur Ermittlung des endgültigen Förderbetrages nach Durchführung der Maßnahme verpflichtet, dem FörderProfi mindestens die folgenden notwendigen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterlagen über den persönlichen Login-Bereich des Kunden beim FörderProfi unverzüglich nach Abschluss der Maßnahme zukommen zu lassen, insbesondere:

– Fachunternehmererklärungen für jeden zu fördernden Wärmeerzeuger

– Schlussrechnungen zu allen förderfähigen Kosten

– VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B

– Ggf. sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der konkreten Fördermaßnahme.

Der Kunde verwendet hierzu – soweit verfügbar – ausschließlich vom FörderProfi zur Verfügung gestellte Vorlagen. Mittels dieser Unterlagen erstellt FörderProfi die BnD und übergibt die BnD-ID im Anschluss an den Kunden/den Antragsteller, damit der Antragsteller die Auszahlung selbständig beantragen kann. Der Kunde verpflichtet sich die BnD nach Erhalt auf Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu prüfen und FörderProfi bei Abweichungen unmittelbar zu informieren. Vom Kunden nicht angezeigte Abweichungen fallen nicht unter die Förder-Garantie und können nicht nachträglich ausgezahlt werden.  

(7) Nach Erhalt der Unterlagen über die tatsächliche Umsetzung der Fördermaßnahme prüft der FörderProfi diese und erstellt, sofern der Fördermittelgeber die Zuwendung zuvor per Bescheid bewilligt hat, eine BnD, deren ID er dem Kunden im Anschluss zur Verfügung stellt. 

(8) Der FörderProfi zahlt den Förderbetrag innerhalb von 12 Wochen als Garantiefall an den Antragsteller aus, wenn die Bedingungen aus Ziffer 4 (2) und Ziffer 5 kumulativ vorliegen.

6. Preise und Rechnungsstellung

(1) Für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 3 (2), 4 (2) berechnet der FörderProfi eine Bearbeitungsgebühr, die je nach Einzelfall unterschiedlich ausfällt und über die der FörderProfi den Kunden vor der Beauftragung informiert. Alle Preisangaben sind brutto und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an, sofern der Kunde den Fördermittelantrag nicht nachträglich ändern möchte. Für eine nachträgliche Änderung des Fördermittelantrags fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr an. 

(2) Der FörderProfi unterteilt seine Leistung in zwei separate Rechnungen. Die erste Rechnung wird nach Benachrichtigung des Kunden zur erfolgreichen Erstellung der BzA, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss gestellt. Die zweite Rechnung wird nach Benachrichtigung des Kunden zur erfolgreichen Erstellung der BnD (“Bestätigung nach Durchführung „), spätestens jedoch 36 Monate nach Vertragsschluss gestellt. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Sollte der Fördermittelantrag des Kunden entgegen eines positiven Prüfergebnisses der Förderfähigkeit von dem FörderProfi durch den Fördermittelgeber zurückgewiesen werden, so berechnet der FörderProfi keine Bearbeitungsgebühren. Dies gilt jedoch nur, soweit die Zurückweisung des Fördermittelantrags nicht durch mangelnde, nicht wahrheitsgemäße oder verspätete Bereitstellung förderrelevanter Informationen durch den Kunden oder Antragsteller verursacht wird.

7. Zahlungsarten und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Leistungen können nur mittels Banküberweisung gegen Rechnung bezahlt werden. Andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, Paypal) stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

(2) Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig, anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie unsere Verpflichtung beruhen.

8. Widerrufsrecht

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Kunden, die Verbraucher sind.

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der FörderProfi nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht befinden sich unterhalb der nachfolgenden Widerspruchsbelehrung am Ende dieses Abschnitts 8.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, also ab dem Tag, an dem wir die Annahme Ihres Angebotes (Ziffer 4 (2) dieser AGB) erklären und Sie über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der FörderProfi GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland, eingetragen in das Handelsregister des AG Charlottenburg unter der Registernummer, HRB 214467 B, Tel. +496452 – 70 2575, info@foerder-profi.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief  oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, sind sämtliche Leistungen zurückzugewähren. Wir haben Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt (siehe unten „Erlöschen des Widerrufsrechts“), dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Erlöschen Widerrufsrecht

Bitte beachten Sie: Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Kunde vor Beginn der Erbringung der Dienstleistung seine ausdrückliche Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass mit Erteilung seiner Zustimmung (z.B. durch Ankreuzen der entsprechenden Checkbox) sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch FörderProfi erlischt.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die

FörderProfi GmbH, 
Zionskirchstraße 73a, 
10119 Berlin, Deutschland,
info@foerder-profi.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

9. Leistungserbringung

 (1) Der FörderProfi erstellt die BzA in der Regel binnen fünf Werktagen (Montag bis Freitag) nach Abschluss des kostenpflichtigen Vertrags, nicht jedoch später als dreißig Tage. Die Frist berechnet sich für Unternehmer ab dem Tag der Annahme des Angebots (siehe oben Ziffer 4.2 c)). Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, beginnt die Frist mit Ablauf oder Erlöschen der Widerrufsfrist bzw. dem Verzicht auf das Widerrufsrecht. Die weiteren vertragsgemäßen Leistungen hängen von der Bearbeitungsdauer beim Fördermittelgeber und des Antragstellers / Kunden ab. Der Leistungsnachweis (Erstellung der BzA) erfolgt per Mitteilung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

(2) Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn der Fördermittelantrag offensichtlich erfolglos sein wird und der FörderProfi dies nicht zu vertreten hat (etwa wenn bekanntlich keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, das Förderprogramm eingestellt oder ausgesetzt wird). Bei Nichtverfügbarkeit der Fördermittel vor Antragstellung wird der FörderProfi den Kunden unverzüglich unterrichten.

10. Leistungsverzögerungen/ Höhere Gewalt 

(1) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von FörderProfi nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der FörderProfi nicht zu vertreten. Sie berechtigen den FörderProfi dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

(2) Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen für mehr als sechs Monate kann der FörderProfi vom Vertrag zurücktreten. Der FörderProfi verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen zu erstatten.

(3) Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Dienstleistung in Verzug, z.B. durch ausbleibende Rückmeldung, so ist der FörderProfi nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung über den vollen Preis der Dienstleistung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs, Angaben vollständig und wahrheitsgemäß, trägt der Kunde die Gefahr der zufälligen Verschlechterung.

11. Gewährleistung, Haftung 

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.  

(2) Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet der FörderProfi unbeschränkt für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie bei jeder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der FörderProfi einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das Gleiche gilt, soweit der FörderProfi und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(3) Der FörderProfi haftet darüber hinaus beschränkt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der FörderProfi nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des FörderProfis bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des FörderProfis, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

12. Schlussbestimmungen

(1) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz des FörderProfis vereinbart. Dies gilt auch, sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Satz 1 und 2 gelten allerdings nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

(2) EU-Online-Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der FörderProfi ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hat sich entschieden, daran nicht teilzunehmen. Kunden können die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: 22. Februar 2024